Kostenersatz für Hilfsmittel
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Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Hinweis
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz