Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Hinweis
Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion