EU - Unionsbürger
Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die für die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der Europäischen Union spezifische Rechte und Pflichten definiert. Dazu zählen:
- Recht auf Freizügigkeit
- Aktives und passives Wahlrecht
- Diplomatischer und konsularischer Schutz
- Petitions- und Beschwerderecht
Ausführliche Informationen zum Thema "Unionsbürgerschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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